technology GmbH
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma anfratron technology GmbH

 

 

1. Allgemeines

 

Die nachfolgenden Bedingungen entfalten ihre volle Wirkung im Bezug auf unsere Lieferungen und Leistungen, Auskünfte, Angebote und Aufträge. Sie gelten selbst wenn bei einer andauernden Geschäftsbeziehung nicht mehr explizit darauf hingewiesen wird. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

Angebote, die von uns abgegeben wurden, sind unverbindlich. Eine Annahme der Bestellungen ist nur gegeben, sofern die Bestellungen von uns schriftlich bestätigt wurden. Gemäß unserer Auftragsbestätigung bildet die anfratron technology GmbH den Vertragspartner.

Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung gilt für den Vertrag als massgebend, falls wir innerhalb von 14 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung keinen schriftlichen Einspruch erhalten. Mündlich vereinbartes bedarf auf jeden Fall einer schriftlichen Bestätigung.

Sofern darauf verwiesen wird, können ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Geschäftsbedingungen zum Tragen kommen. Diese gehen im spezifischen Fall den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Unterlagen wie Leistungs- und Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Testprogramme und ähnliche, die dem Kunden im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum der Firma anfratron technology GmbH und dürfen nur unter Zustimmung, Dritten zugänglich gemacht werden.

Technische Änderungen bleiben uns auch nach Vertragsabschluss noch vorbehalten sofern sie keinen Einfluss auf die vertraglich besprochenen Eigenschaften haben.

 

 

2. Auskünfte, Beratungen

 

Auskünfte und Beratungen, die Sie von uns erhalten beruhen auf Erfahrungen und Durchschnittswerten. Hierfür können wir keine Garantie geben.

 

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Netto- Preise und massgeblich. Kosten für die Verpackung, Fracht, Versicherung und der Umsatzsteuer werden getrennt berechnet.

Falls schriftlich nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen.

Nach § 247 BGB sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten (bei Unternehmen 8 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz ab Verzugsbeginn in Rechnung zu stellen. Das Eintreffen des Geldes und nicht dessen Absendung ist im Bezug auf die Einhaltung der Zahlungsfrist massgebend.

Wir behalten uns vor im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen zu verlangen.

 

 

4. Gefahrenübertragung, Lieferung und Lieferzeit

 

Sofern die Ware keiner Installation durch unsere Mitarbeiter bedarf, geht die Gefahr bei Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Die Art des Versands bestimmen wir, sofern der Kunde seine Wünsche bei uns nicht schriftlich einreicht. Die Kosten und die Gefahr des Versands liegen beim Kunden, daher kann auch auf seine ausdrückliche Weisung hin, eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

Nach Zugang unserer Auftragsbestätigung und Klärung aller gebliebenen Fragen beginnt die Lieferfrist. Sie ist eingehalten, sofern die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Warenlager verlassen hat.

Der Kunde verfügt über den gesetzlichen Anspruch von seiner Bestellung zurückzutreten, wenn wir uns im Lieferverzug befinden. Allerdings ist der Kunde verpflichtet, uns in einem angemessenen Zeitraum mitzuteilen, ob er die Lieferung weiterhin wünscht, oder von seiner Bestellung zurücktreten möchte.

Lieferverzögerungen aufgrund nicht verschuldeter Betriebsstörungen, sowohl bei uns, als auch bei unseren Zulieferern, befreien uns von der Lieferpflicht, solange diese Umstände anhalten.

 

 

5. Urheberrechte

 

Der Kunde ist dafür zuständig, die Urheberrechte und sonstige geistigen Schutzrechte der anfratron technology GmbH zu beachten und dies auch von Ihren weiteren Abnehmern zu verlangen.

Bei der Nutzung unserer Software sind die hierfür speziell geltenden Geschäftsbedingungen zu beachten und es ist Aufgabe des Kunden. Dritte, denen sie die Software überlassen, auf die geltenden Geschäftsbedingungen aufmerksam zu machen.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Solange nicht alle Forderungen vollständig beglichen sind, bleibt die Ware in unserem Eigentum.

Falls sich der Kunde in irgendeiner Weise vertragswidrig verhält, ist es uns vorbehalten, die bereits gelieferte Ware zurückzufordern, wobei dies nicht automatisch bedeutet, dass wir vom Vertrag zurücktreten.

Es steht dem Kunden frei, die von uns gelieferte Ware weiter zu verarbeiten, wobei dies für uns mit keiner Verpflichtung verbunden ist.

Der Kunde ist berechtigt die Ware weiter zu veräußern, sofern sichergestellt ist, dass seine Forderungen auf uns übergehen.

Die in unserem Eigentum befindliche Vorbehaltsware darf durch den Kunden nicht verpfändet werden, oder an Dritte als Sicherheit gegeben werden.

 

 

7. Sachmängel bei Lieferung

 

Der Kunde ist verpflichtet die Ware direkt nach Eingang auf Mängel zu prüfen und diese schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss dies innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln sofort nach Entdeckung geschehen.

Wahlweise hat der Kunde Anspruch auf entweder Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, wobei wir die hierfür nötigen Aufwendungen nur tragen, falls keine höheren Kosten aufgrund eines anderen Auslieferungsort, als der vertraglich vereinbarte, anfallen.

Sollte es uns nicht gelingen die Mängel zu beheben kann der Kunde eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, oder in schwerwiegenderen Fällen vom Vertrag zurücktreten.

Wir sind nicht verpflichtet für Mängel zu haften, falls die von uns gelieferte Ware eigenmächtig vom Kunden verändert wurde.

12 Monate ab Gefahrenübertragung verjähren Mängelansprüche, ausser es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, oder es wird für die Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers gehaftet. Falls das Gesetz längere Verjährungsfristen vorschreibt gilt diese Verjährungsfrist.

Der Kunde darf Zahlungen bei Mängelrügen nur in angemessenen Umfang zurückhalten, im Verhältnis zum aufgetretenen Mangel, oder wenn die Ansprüche rechtskräftig und unbestritten festgestellt sind. Wurden die Mängel zu Unrecht gerügt, dürfen wir die uns entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.

 

 

8. Rechtsmängel

 

Die von uns erbrachten Leistungen sind frei von Rechten Dritter.

Sollten Dritte Rechte geltend machen, werden wir unseren Kunden auf unsere Kosten gegen die Rechte Dritter vertreten. Der Kunde verpflichtet sich uns unverzüglich Bescheid zu geben, falls Dritte Rechte geltend machen. Auch muss er uns sämtliche Vollmachten erteilen, die wir benötigen um ihn vollumfänglich zu verteidigen.

Im Fall das Rechtsmängel bestehen, können wir wahlweise entweder:

Durch geeignete Massnahmen die vertragsmässige Nutzung der Leistung beeinträchtigenden Rechte Dritter, oder deren Geltendmachung, beseitigen.

Oder die Leistung in der Weise verändern, oder ersetzen, dass diese die Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.

Sofern es uns nicht möglich ist, den Rechtsmangel innerhalb der vom Kunden gesetzter Frist zu beseitigen, kann er Minderung verlangen, oder falls der Rechtsmangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten.

 

 

9. Schadensersatzansprüche

 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, oder, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet werden, ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.

Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungshilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

 

 

10. Vertragssprache

 

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zu Verfügung.

 

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Erfüllungsort ist für beide Teile Wasserburg (B).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel und Scheckprozessen hieraus ist das für Wasserburg (B) zuständige Gericht.

Anfratron technology GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts, soweit es auf fremde Rechtsordnungen verweist und unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) sowie sonstiger internationaler Konventionen über das Recht des Warenverkaufes.

 

 

12. Geräterücknahme und Entsorgung

 

Der Kunde hat die Pflicht die Ware auf eigene Kosten und nach gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

Der Kunde stellt uns als Hersteller von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätgesetz und damit im Zusammenhang stehender Ansprüche frei.

Falls der Kunde die Ware an Dritte weitergibt, ist er verpflichtet sie darauf hinzuweisen, diese nach gesetzlichen Regelungen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Unterlässt er die Weisungspflicht, hat der Kunde selbst dafür zu haften.

 

 

13. Hinweis gemäß Batteriegesetz

 

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

 

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien und Akkus können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung, die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.

Sie können die Batterien und Akkus nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.

 

Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien und Altakkus beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien und als Neuakkus in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

 

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

 

Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

 

Pb                   Batterie oder Akku enthält Blei

Cd                   Batterie oder Akku enthält Cadmium

Hg                   Batterie oder Akku enthält Quecksilber

 

 

14. Alternative Streitbelegung

 

14.1  Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

 

14.2  Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

 

15. Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

 

 

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